Der Landkreis Dillingen bekommt einen Integrationsbeirat. Unser Verein übt Kritik an der nun bekannt gewordenen Satzung
Eine „verpasste Chance“ nannte unser Vorstand den Entwurf der Satzung für den neuen Integrationsbeirat. „Das ist nicht der Beirat, den wir vorgeschlagen haben“, sagte unser 1. Vorsitzende und Koordinator Georg Schrenk nach einer Sitzung im Landratsamt.
Als Flüchtlingshelfer stören wir uns vor allen an zwei Punkten: die geplante Zusammensetzung des Beirats, der von Kreispolitikern und weiteren Funktionären dominiert werden soll anstatt von den Betroffenen selbst, und die Tatsache, dass er für fünf Jahre vom Landrat „berufen“ und nicht aus der Mitte der in Dillingen lebenden Migranten gewählt werden soll. Wir hatten stattdessen vorgeschlagen, zuerst einen vorläufigen Beirat einzuberufen und diesen mit der Organisation der Wahlen zu betrauen. „Integrationsbeiräte gibt es in Deutschland seit 1971“, sagte unser Schriftführer Franz Brichta. „Die Idee war eigentlich, Migranten an das demokratische System heranzuführen und sie an allen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, zu beteiligen“.
Keine demokratische Vertretung
In der jetzt geplanten Form ist das aber nicht möglich. Der Beirat soll aus sechs Kommunalpolitikern und zwei Vertretern der Kirchen und des Jobcenters bestehen. Dem stehen acht Migranten gegenüber. „Die Mehrheit haben also Personen ohne ‚Leidensdruck‘ als Eingewanderte sowie mit teilweise spärlichem unmittelbarem Kontakt zu Migranten“, so Brichta weiter. Außerdem soll der Beirat nicht über „staatliche Aufgaben“ diskutieren und erhält ebenso kein Recht zur Antragsstellung und zur Beteiligung an den die Migranten betreffenden Angelegenheiten im Landkreis.
„Unser Vorbild wäre der Integrationsbeirat der Stadt Fürth gewesen“, ergänzte unser Medienbeauftragter Jan Doria. „Wenn man dessen Satzung und die aus Dillingen nebeneinander legt, erkennt man deutliche Unterschiede: in Fürth wird der Beirat gewählt und kann Anträge an den Stadtrat stellen. In Dillingen nicht“. Nach dem Vorbild dieser Satzung hätten außerdem lediglich die Migranten im Beirat ein Stimmrecht erhalten. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) hätten die verantwortlichen Kreisräte weitere hilfreiche Hinweise gefunden, wie ein Integrationsbeirat sinnvoll gestaltet werden kann.
Wir kündigen an, die Aktivitäten des neuen Beirats kritisch zu begleiten. Der Beirat ist für fünf Jahre berufen. „Dafür, dass er nicht gewählt werden soll, ist das ein ziemlicher langer Zeitraum. Aus unserer Sicht sind das fünf Jahre verpasster Chancen“, sagte Schrenk abschließend, auch, wenn der zuständige Beamte des Landratsamtes bei einer Besprechung darauf hinwies, dass die Satzung ja noch geändert werden könnte.