Archivbild: Flüchtlingshelfer im Bayerischen Landtag 2016

Dillinger Petition für gerechtere Unterkunftsgebühren wurde am 1. März im Sozialausschuss verhandelt. Flüchtlingshelfer hoffen auf Veränderung

Um es kurz zu sagen: die Petition der Dillinger Flüchtlingshelfer für eine Anpassung der Höhe Unterkunftsgebühren in Asylunterkünften an die örtlichen Vergleichsmieten wurde vom Sozialausschuss des Bayerischen Landtags „gewürdigt“. Das heißt, der Ausschuss hält das Anliegen der Helfer für berechtigt und fordert die Staatsregierung dazu auf, die eingegangene Petition „wohlwollend“ zu überprüfen.

„Dass eine Anpassung der Gebührenhöhe an die ortsüblichen Vergleichsmieten zu kompliziert wäre, muss ich von der Hand weisen. Die Möglichkeiten der Datenverarbeitung werden hier unterschätzt“, erklärten die aus Dillingen angereisten Flüchtlingshelfer Georg Schrenk und Hans Urmann am 1. März vor dem Sozialausschuss des Bayerischen Landtags.
Die Abgeordneten zeigten sich dem Anliegen der Helfer durchaus aufgeschlossen: MdL Thomas Huber (CSU) betonte, man müsse die Helferkreisen unterstützen und menschenwürdige Bedingungen in den Unterkünften sicherstellen. Eine Liberalisierung der bisherigen Lösung sei daher denkbar.
Die Vertreterin des Sozialministeriums wurde aufgefordert, zu klären, nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob ein „Härtefall“ vorliegt, und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Gebühren für einen Flüchtling gestundet werden können.
Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, MdL Kerstin Schreyer (CSU), sowie einige weitere Abgeordnete zeigten jedoch auffällig wenig Interesse für die Anliegen der „Basis“ und widmeten sich lieber ihren Handys. Auch ließ die Fachkenntnis bei manchen Ausschussvertretern zu wünschen übrig. Schrenk empfahl den Abgeordneten daher einen Besuch bei den Helfern vor Ort.

„Noch sind wir allerdings nicht am Ziel“, äußerte sich Georg Schrenk im Nachgang der Sitzung. „Wir wollen, dass die Flüchtlinge an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden, allerdings in dem Maße, dass der Anreiz zu Arbeiten auch erhalten bleibt. Das geht nur, wenn selbstverdientes Geld nicht sofort wieder von überhöhten Unterkunftsgebühren aufgefressen wird. Nicht selten führt dies bei den Betroffenen sonst zu Überlegungen, ob es überhaupt Sinn macht zu arbeiten, da es doch einfacher ist, Hartz IV Empfänger zu bleiben“. Die Flüchtlingshelfer würden also weiter an dem Thema „dranbleiben“, versprach Schrenk.

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