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Informationen zum mittlerweile bereits abgeschlossenen Rechtsunterricht für Flüchtlinge.
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Versicherungsrechtliche Informationen zu einem oft nachgefragten Thema: die Versicherung von Ehrenamtlern in Bayern.
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Ein Ausfüllbares Formblatt für Ausländerbeschäftigung: Formblatt Ausländerbeschäftigung (Stellenbeschreibung)
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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zum Interview beim BAMF.
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Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Namen des Volkes folgendes Urteil, welches für Patinnen und Paten, die sich mit dem Thema Führerscheinerwerb auseinandersetzen, von Interesse sein könnte.
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Die Kollegen vom Asylhelferkreis Pliening haben interessante und wertvolle Informationen zur Vorbereitung auf Interview und Anhörung beim BAMF zusammengestellt. Insbesondere Paten, deren Flüchtlinge kurz vor einer solchen Anhörung stehen, finden hier zahlreiche Informationen zur Vorbereitung.
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Ein Ablehnungsbescheid muss nicht das Ende sein: diese sehr informative Seite der Helferkreiskollegen aus Pliening gibt Auskunft über die Möglichkeiten nach einem Ablehnungsbescheid.
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Paragraph 29 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland.
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Am 14. Dezember 2016 fand, begleitet von großer Kritik in der Öffentlichkeit, die erste Massenabschiebung nach Afghanistan ab. DAs Bundesverfassungsgerichte untersagte allerdings in einer Eilentscheidung die Abschiebung in einem Fall. Die ausfürhliche Begründung des Gerichts ist unter Umständen für Patinnen und Paten, deren Schützlinge betroffen sein könnten, von Interesse, und wird daher hier weitergeleitet.
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Nach der ersten Massenabschiebung nach Afghanistan bewegt dieses Thema Tausende Flüchtlinge, Ehren- und Hauptamtliche in Deutschland. ProAsyl gibt Auskunft.
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Insbesondere für Flüchtlinge aus Eritrea.
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Das Bayerische Kultusministerium informiert auf dieser Seite über die Anerkennung nicht-bayerischer Schulabschlüsse.
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Hilfreiches Urteil für mit dem Thema befasste Ehrenamtliche.
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Wer bietet Überblick im Dschungel des Asylrechts, und das auch noch leicht verständlich? Die Arbeiterwohlfahrt hat das Portal "Einfach mein Recht" zusammengestellt. Es informoiert kompakt und in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch) über das Asylrecht in den drei Bereichen Schutz finden - Teil haben - Bleiben. "Einfach mein Recht" richtet sich insbesondere an Flüchtlinge.
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Zahlreiche Informationen zu Migrations- und Sozialrecht.
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Der EuGH stärkte die Rechte von Minderjährigen bei der Familienzusammenführung.
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Die Refugee Law Clinic in München bietet als gemeinnütziges Projekt kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge.
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Auf dieser Website kann man sich einen Termin bei der Deutschen Botschaft Khartum für den Familiennachzug geben lassen.
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bietet der Blog eines Rechtsanwalts aus Bonn.
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Arbeiten? Ja, gerne, aber bitte legal! Der Zoll gibt Informationen.