Nach langer Wartezeit gibt es endlich Neuigkeiten vom laufenden Vereinsgründungsprozess! Am 06. Oktober 2016 hatte die Gründungsversammlung die Satzung beschlossen und damit unseren Verein gegründet. Nun ging es um die Eintragung ins Vereinsregister. Das Registergericht in Augsburg hat jetzt zwei Änderungswünsche an der Satzung angemeldet. Die Gründungsversammlung hatte zu diesem Zweck den Vorstand in § 9.11 ermächtigt, vom Registergericht geforderte formale Satzungsänderungen eigenständig ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung zu beschließen. Der Vorstand hat daher in einer Sondersitzung am 2. Februar 2017 folgende Änderungen einstimmig beschlossen:
Bisherige Fassung Ziffer 9.9 (Vorstand): Der Verein wird gerichtlich und außergerichtich von dem/der Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den 1. Stellvertreter/in vertreten.
Neue Fassung Ziffer 9.9: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtich von dem/der Vorsitzenden und dem/der 1. stellvertretendenn Vorsitzenden vetreten. Im Innenverhältnis gilt, dass der/die 1. stellvertretende Vorsitzende von seiner Einzelvertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der/die Vorsitzende verhindert ist.
Bisherige Fassung Ziffer 11.1 (Auflösung und Abwicklung) Spiegelstrich 2: -durch Beschluss des Gerichtes, wenn die Mitglieder weniger als zehn betrträgt.
Neue Fassung Ziffer 11.1 Spiegelstrich 2: -wenn die Mitgliederzahl weniger als zehn beträgt.
Der Beschluss über die Änderung wird nun dem Registergericht zugeleitet und dort hoffentlich sehr bald genehmigt, sodass wir das Kürzel "i.G. - in Gründung" aus dem Vereinsnamen streichen können! Wenn dies geschehen ist, können wir auch die komplette Satzung an dieser Stelle veröffentlichen.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ist zur Information der interessierten Öffentlichkeit gedacht und stellt kein Protokoll im rechtsgültigen Sinne dar.